Deutschlands langfristiges Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Dafür muss auch der Gebäudesektor einen substantiellen Beitrag leisten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Fortschreibung der EnEV wird deutlich, dass die Potenziale zum Einsparen von CO2 im Neubaubereich größtenteils ausgeschöpft sind. Der wirksame Hebel für das Erreichen der Klimaziele liegt daher weitgehend im Bestand.
Neben ordnungspolitischen, steuerlichen und subventionsnahen Maßnahmen begrüßen wir als RICS grundsätzlich eine direkte Bepreisung der CO2-Freisetzung aus der Nutzung fossiler Energieträger. Das Instrument sollte so ausgestaltet werden, dass es eine schnelle Lenkungswirkung für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors entfaltet.
Im Vorfeld gilt es, einige offene Fragen zu klären.
Die CO2-Bepreisung wird häufig als eine direkte Umsetzung des Verursacherprinzips verstanden. Aber wer ist der Verursacher? Der Nutzer oder die Immobilie? Nutzer und Eigentümer sind nicht immer dieselbe Person. Mieter sind nicht für eine schlechte energetische Gebäude-Performance verantwortlich, Eigentümer nicht für das ungünstige Verbrauchsverhalten der Mieter.
Deutschland hat traditionell eine geringe Eigentumsquote im wohnwirtschaftlichen Bereich. Dadurch erfährt eine direkte CO2-Bepreisung fossiler Energien für die Wärme eine sozialpolitische Komponente. Denn Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen wohnen oft in günstigen, aber energetisch wenig performanten Gebäuden und würden damit überproportional belastet.
Umgekehrt sollte durch eine CO2-Bepreisung das Mieter-Eigentümer-Dilemma nicht weiter verschärft werden. Das könnte der Fall sein, wenn Druck auf die energetische Sanierung im Bestand entsteht, ohne dass flankierend steuerliche, mietrechtliche oder sonstige finanzielle Anreize geschaffen werden.
Neben der direkten CO2-Bepreisung der Energieträger und der Ausdehnung des Zertifikatehandels (EU-ETS) auf den Gebäudesektor kann der kürzlich gefundene Kompromiss zur Grundsteuer mit seiner Öffnungsklausel für die Länder einen Beitrag leisten, indem eine CO2-Komponente mit aufgenommen und damit immobilienwirtschaftlichen Besonderheiten Rechnung getragen wird.
Sabine Georgi
Country Manager, RICS in Deutschland
Andere Modelle sehen vor, das Dickicht aus Förderungen, Abgaben, Besteuerungen im Bereich der Energieträger zu lichten. Als Grundprinzip dabei gilt, nicht die regenerativen Energien zu subventionieren, sondern die fossilen Energien mit den tatsächlichen Folgekosten der CO2-Emissionen zu belasten. Neben einer möglichen Vereinfachung haben diese Konzepte den Vorzug der Transparenz und Deregulierung.
Der Weg zu einer CO2-Bepreisung, die die genannten Anforderungen aufnimmt und umsetzt, ist nicht einfach. Deutschland muss jedoch nicht bei Null anfangen, sondern kann auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen. Eine unvoreingenommene Betrachtung der Erkenntnisse der europäischen Nachbarn kann der aktuellen Diskussion in Deutschland wichtige Impulse verleihen.